systemisch lösungsorientierte Sachverständigengutachten

einvernehmliche Lösungen in familiengerichtlichen Verfahren finden

Ich biete systemisch lösungsorientierte Sachverständigengutachten in familiengerichtlichen Verfahren an.

 

Fragestellungen zu:

  • Sorge- / Umgangsrecht (§§ 1671, 1696, 1684, 1685, 1909 BGB)
  • Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB)
  • Rückführung von Kindern und Jugendlichen, die zu einem früheren Zeitpunkt aus ihrer Familie herausgenommen wurden (§ 1632 BGB)

Kernbestandteil von systemisch lösungsorientierten Gutachten sind die Erfassung und die Beurteilung:

  •  der familiären Beziehungen und Bindungen
  •  der Ressourcen und Risikofaktoren in der Familie
  •  der Kompetenzen der Eltern/Sorgeberechtigten, ihrer Erziehungsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft,   Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme, Bindungstoleranz
  •  des Entwicklungsstands, der Bedürfnisse des Kindes, des Kindeswillens, der Kompetenzen und der   aktuellen Situation des Kindes, evtl. besonderer Belastungen und Beeinträchtigungen

 

Mein Verständnis der systemisch lösungsorientierten Begutachtung beruht auf dem ganzheitlichen und prozesshaft-dynamischen Bild von Familie. 

 

Die von mir erstellten Gutachten sind klar strukturiert, für alle Beteiligten verständlich formuliert und erfüllen die "Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht" (www.bmjv.de)

Mit meiner zusätzliche Ausbildung zum zertifizierten Mediator gem. (ZMediatAusbV) versuche ich Einvernehmen zwischen den Parteien herzustellen.